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Wer ist der Ombudsmann?

Der Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden von Bürgern über die öffentliche Verwaltung (d.h. eine staatliche Verwaltung, eine Gemeindeverwaltung oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung des Staates oder der Gemeinden), beseitigt Schwierigkeiten und unterbreitet der Abgeordnetenkammer Empfehlungen, wie man den betreffenden Dienst verbessern könnte oder welche Änderungen an bestimmten Gesetzen und Bestimmungen seines Erachtens sinnvoll sind.

Was ist seine bzw. ihre Rolle

Falls ein Bürger oder eine juristische Person des Privatrechts (eine Vereinigung oder eine Privatgesellschaft) eine Entscheidung bzw. das Vorgehen einer Verwaltung anfechtet oder sich durch das Verhalten eines öffentlichen Bediensteten benachteiligt fühlt, kann er/sie sich an den Bürgerbeauftragten wenden, der in dieser Eigenschaft versucht, eine Lösung für die Streitigkeit zwischen dem Bürger bzw. der juristischen Person des Privatrechts und der Verwaltung herbeizuführen.

Beschwerden können schriftlich oder mündlich nach Terminvereinbarung erfolgen.

Die Broschüre „Ombudsman – Le Médiateur au service des citoyens“ ist in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Portugiesisch) bei jeder Gemeinde sowie bei der Dienststelle des/der Bürgerbeauftragten erhältlich.

WEITERE INFORMATIONEN:

Ombudsman - Frau Claudia Monti
36, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg

BÜROÖFFNUNGSZEITEN:
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

 26 27 01 01

Internet: www.ombudsman.lu