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Die Pflegeversicherung bewilligt pflegebedürftigen Menschen die benötigten technischen Hilfsmittel. Hierbei handelt es sich z.B. um Pflegebetten, Rollstühle, Treppenlifte, Gehgestelle usw.).

Die technischen Hilfsmittel werden den darauf angewiesenen Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen wird ein technisches Hilfsmittel der betreffenden Person so lange zur Verfügung gestellt, wie diese es benötigt. Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt, wird es zurückgenommen und wiederverwendet. Es kann dann einer anderen Person zur Verfügung gestellt werden. Manche technischen Hilfsmittel werden jemandem zur Verfügung gestellt und anschließend, vor allem aus Hygienegründen, nicht wiederverwendet.

Um Anspruch auf ein technisches Hilfsmittel zu haben, ist kein erheblicher Hilfebedarf (dreieinhalb Stunden pro Woche) bei den Aktivitäten des täglichen Lebens erforderlich.

Allerdings muss sich das technische Hilfsmittel als gerechtfertigt erweisen. Die Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC) nimmt eine Begutachtung vor, um zu bestimmen, ob die Bewilligung eines technischen Hilfsmittels gerechtfertigt ist oder nicht und welches technische Hilfsmittel angesichts der Bedürfnisse der betreffenden Person am besten geeignet ist.

Wichtig: Technische Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Krankenhausbett, Gehilfe) Wohnraumanpassungen oder der Umbau eines PKW sollten nicht aus eigener Initiative angeschafft bzw. begonnen werden. Die Zustimmung der AEC ist in allen Fällen abzuwarten, da das Gesetz keine rückwirkende Übernahme vorsieht.


WEITERE INFORMATIONEN:

Helpline "technische Hilfsmittel" der Verwaltung der Bewertung
und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC)
 247-86040
montags, dienstags, donnerstags und freitags: von 8.30 bis 11.30 Uhr
mittwochs: von 13.30 bis 17.00 Uhr

Service Moyens Accessoires
20-22, rue Geespelt
L-3378 Livange

 40 57 33 1
Internet: www.sma.lu
E-Mail: contact--at--sma--dot--lu