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Der Nationale Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) gewährt auf Antrag unter bestimmten Bedingungen eine spezielle Zulage zugunsten von Haushalten mit geringem Einkommen.

Um die Teuerungszulage in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen die durch Verordnung des Regierungsrats festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers (Einzelperson oder mit mehreren Personen zusammenlebend) ermittelt.

Die Zulage ist steuerfrei und im Hinblick auf die Sozialversicherung beitragsfrei.

WEITERE INFORMATIONEN:

Nationaler Solidaritätsfonds (FNS)
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Postanschrift:
Postfach 2411
L-1024 Luxemburg
 

 (+352) 49 10 81-1
E-Mail: fns--at--secu--dot--lu
Internet: www.fns.lu