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Es kann eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau bezogen werden, um Neubauten oder bereits bestehende Gebäude für Personen, die eine oder mehrere körperliche Behinderungen haben, behindertengerecht auszubauen.

Die Gewährung der Beihilfe ist an Einkommensbedingungen geknüpft und sie kann dem Begünstigten nur einmal bewilligt werden. Die Beihilfe beläuft sich auf 60 % der Baukosten, jedoch auf höchstens 15.000 Euro.

Sie kann mit anderen Beihilfen des Staates im Bereich Wohnen kombiniert werden.

Die Zahlung erfolgt nach dem Fortschritt der speziellen Baumaßnahmen auf Vorlage der dazugehörigen Rechnungen.

Die Immobilie, für die diese Beihilfe beantragt wird, muss den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsnormen entsprechen und den in Luxemburg allgemein zulässigen Wohnansprüchen genügen.

Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf diese Beihilfe beträgt ein Jahr nach dem Datum der Beendigung des behindertengerechten Ausbaus.

Diese Maßnahme ist für in Luxemburg Ansässige gedacht:

  • die berechtigt sind, ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben, und tatsächlich dort niedergelassen und wohnhaft sind;
  • die selbst eine oder mehrere körperliche Behinderungen haben, die eine Insuffizienz oder andauernde Beeinträchtigung zur Folge haben und die sie daran hindern, alltägliche Handgriffe zu verrichten und insbesondere sich aus eigener Kraft fortzubewegen;
  • die Eigentümer oder Nutznießer des Hauses oder der Wohnung sind, in dem bzw. der eine behinderte Person lebt, unter der Voraussetzung, dass die auf die besonderen Anforderungen der behinderten Person ausgerichteten Ausbaumaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt wurden;
  • bei denen die Baukosten nicht von der Pflegeversicherung übernommen wurden.

Ist der Begünstigte der Beihilfe der Nutznießer oder Mieter und hat der Eigentümer - selbst stillschweigend - sein Einverständnis gegeben, kann Letzterer weder die Herstellung des ursprünglichen Zustands der Immobilie noch Schadenersatz fordern.

WEITERE INFORMATION:

Ministerium für Wohnungsbau
Abteilung für Wohnungsbeihilfen
11, rue de Hollerich
L-1741 - Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

 (+352) 247-84860
Fax (+352) 458 844
E-Mail: info--at--ml--dot--etat--dot--lu
Internet: www.ml.public.lu