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Die Erziehungspauschale (Forfait d’éducation), genannt „Mammerent“, steht dem Elternteil oder jeder anderen Person anstelle der Eltern zu, der/die sich hauptsächlich der Erziehung eines oder mehrerer Kinder gewidmet hat. Der Anspruch auf die Erziehungspauschale gilt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.

Die Erziehungspauschale wird dem Elternteil (oder einer Person anstelle der Eltern) gewährt, der in Luxemburg ansässig und zum Zeitpunkt der Geburt/Adoption des Kindes dort tatsächlich wohnhaft ist, oder dem Elternteil, der gemäß einem bi- oder multilateralen Abkommen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme versichert ist, und die Erziehung eines ehelichen, ehelich erklärten, unehelichen Kindes oder Adoptivkindes übernommen hat.

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