FR | DE

Durch das geänderte Gesetz vom 19. Juni 1998 über die Einführung einer Pflegeversicherung wurde Pflegebedürftigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit als neues Risiko neben Krankheit, Arbeitsunfällen, Invalidität und Alter anerkannt.

Die Pflegeversicherung wurde Teil des Sozialversicherungssystems neben der Krankenversicherung und beruht auf den gleichen Prinzipien: Jeder zahlt einen obligatorischen Beitrag und, wenn ein Versicherter pflegebedürftig wird, hat er Anspruch auf die Leistungen der Versicherung. Die Pflegeversicherung begründet einen vorbehaltlosen Anspruch auf die betreffenden Leistungen, d.h. ohne Prüfung der Mittel der pflegebedürftigen Menschen.

Zweck der Pflegeversicherung ist vor allem die Übernahme von Hilfs- und Pflegeleistungen für zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung lebende Pflegebedürftige, und zwar durch:

  • Sachleistungen,
  • technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.

Für pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben, können Geld- statt Sachleistungen erbracht werden.


WEITERE INFORMATIONEN:

Administration d'évaluation et de contrôle (AEC) de l'assurance
dépendance
(Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung)

125, route d’Esch
L-2974 Luxemburg
Rezeption-Helpline
montags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr

 247-86060

Fax: 247-86061
E-Mail: secretariat--at--ad--dot--etat--dot--lu
Internet: www.mss.public.lu Rubrik "Dépendance"(Pflegebedürftigkeit)

 

Wann soll man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen?

Einen Antrag können Sie ab dem Zeitpunkt stellen, wo Sie für die Aktivitäten des täglichen Lebens regelmäßig und in erheblichem Maße auf eine Drittperson (professionelles Pflegepersonal oder Angehörige) angewiesen sind.

Der Hilfebedarf muss in Folge einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder einer ähnlichen Beeinträchtigung sein.

Die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATLs) betreffen Hilfs- und Pflegeleistungen in folgenden Bereichen:

  • Hygiene: Hilfe bei Körper- und Mundhygiene, beim Rasieren und Enthaaren des Gesichtes, bei der Menstruationshygiene,
  • Ausscheidungen: Hilfe beim Gang zur Toilette, beim Wechseln des Stoma- oder Urinbeutels,
  • Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken, bei der enteralen Ernährung,
  • Anziehen: Hilfe beim An- und Ausziehen, beim An-und Ablegen von Prothesen und Orthesen,
  • Mobilität: Hilfe bei der Fortbewegung, beim Gehen, beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, beim Treppensteigen.

Die Hilfe einer Drittperson kann in einem oder mehreren Bereichen der ATLs erforderlich sein.

Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand kann die Hilfe zudem verschiedene Formen annehmen. Sie kann darin bestehen:

  • die Aktivitäten des täglichen Lebens ganz und teilweise an Ihrer Stelle zu verrichten,
  • Aufsicht oder Unterstützung anzubieten, damit Sie die Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig verrichten können.

Die erforderliche Hilfe bei den ATLs muss mindestens 3,5 Std./Woche (Mindestbedarf) betragen.

Es ist erforderlich, dass Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht oder irreversibel ist. Die Pflegeversicherung deckt die permanente, definitive oder irreversible Pflegebedürftigkeit ab. Wenn Sie kurzeitig Hilfe benötigen oder nur bei häuslichen Arbeiten oder beim Zubereiten der Mahlzeiten auf Unterstützung angewiesen sind, gelten Sie nicht als pflegebedürtig im Sinne des Gesetzes.

Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie ebenfalls stellen, wenn Sie technische Hilfsmittel, eine Anpassung Ihrer Wohnung oder Ihres PKWs benötigen, unabhängig von der nötigen Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.

Wie ist ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegeversicherung zu stellen?

Der Antrag auf Pflegeleistungen besteht aus einem von Ihnen auszufüllenden Antragsformular und einem von Ihrem behandelnden Arzt aufgesetzten medizinischen Bericht (R20): Ihr Antrag auf Pflegeleistungen ist nur vollständig, wenn diese beiden Elemente bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) eingereicht werden.

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist an folgende Adresse zu schicken: Caisse nationale de santé – Assurance dépendance, B.P. 1023, L-1010 Luxemburg.

Eine Empfangsbestätigung bestätigt den Eingang Ihres Antrages. Der medizinische Bericht (R20) ist für Sie kostenlos: Der Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung bezahlt.

Die CNS gibt die Unterlagen an die Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle - AEC) weiter, die die Pflegebedürftigkeit feststellen und deren Grad ermitteln muss.

Eine Gesundheitsfachkraft prüft Ihren Fall und setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen den Termin für die Ermittlung Ihrer Pflegebedürftigkeit mitzuteilen. Diese erfolgt dort, wo Sie zu dem betreffenden Zeitpunkt leben, oder in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC) (Gebäude der Assurances sociales - 125, route d’Esch in Luxemburg-Hollerich). Auf der Grundlage der ermittelten Informationen sowie der gemachten Beobachtungen legt die Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC) die Hilfs- und Pflegeleistungen fest, auf die Sie Anspruch haben. Die Entscheidung wird Ihnen per Einschreiben von der CNS zugeschickt. Wenn Sie von der Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung (AEC) als pflegebedürftig anerkannt werden, haben Sie ab dem Tag des Antrages, Anspruch auf die Hilfs- und Pflegeleistungen durch professionnelles Pflegepersonal (Sachleistungen).


WEITERE INFORMATIONEN:

Helplines – Allgemeine Informationen
Eine Hotline steht zu Ihrer Verfügung:
 247-86060
montags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Fax: 247-86061
E-Mail: secretariat--at--ad--dot--etat--dot--lu
Anschrift: Administration d'évaluation et de contrôle (AEC) der Pflegeversichung
(Verwaltung der Bewertung und Ermittlung der Pflegeversicherung)

125, route d’Esch L-2974 Luxemburg.

Helpline - Technische Hilfsmittel & Wohnraumanpassungen
Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln,
Wohraumanpassungen oder dem Umbau eines PKWs können Sie sich an die
Helpline für "technische Hilfsmittel" der AEC wenden:
 247-86040
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und
von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie
mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr
Internet: www.mss.public.lu

 

Der Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherung (selbst ausgefülltes Antragsformular und medizinischer Bericht R20) ist ebenfalls unter diesem Link verfügbar.


ANDERE NÜTZLICHE ADRESSEN:

Ministère de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région
(Ministerium für Familie, Integration und die Großregion)

Informationen zu allen Diensten für Senioren
Senioren-Telefon :  247-86000

Internet: www.luxsenior.lu

Fonds national de solidarité (FNS)
(Nationaler Solidaritätsfonds)
Informationen zur Beteiligung an den Kosten für Unterbringung und Verpflegung
in integrierten Seniorenzentren, Pflegeheimen und betreutem Wohnen
8-10, rue de la Fonderie
B.P. 2411 L-1024 Luxemburg

 49 10 81-1

Internet: www.fns.lu