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Maßnahmen für ältere Menschen stellen einen wichtigen Teil des Zuständigkeitsbereichs des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion dar. In diesem Kapitel werden diese Maßnahmen zusammenfassend dargestellt, wobei die meisten Fragen im weiteren Verlauf der Broschüre ausführlich erläutert werden.

Die Initiativen für ältere Menschen können in fünf Kategorien eingeteilt werden:

  1. Planung und Bau neuer Infrastrukturen,
  2. Kontrolle über bestehende Dienste,
  3. Kompetenzpolitik,
  4. Pflegepolitik,
  5. Dienste, die sich unmittelbar an den Bürger richten.

1. Wenn ein entsprechender Bedarf auf regionaler oder nationaler Ebene festgestellt wird, kann sich das Ministerium, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, an den Baukosten von integrierten Seniorenzentren (centres intégrés pour personnes âgées − CIPA), Pflegeheimen, psychogeriatrischen Einrichtungen (Tagesstätten) und Seniorenclubs beteiligen.

2. Die meisten Dienste für ältere Menschen sind gesetzlich verp ichtet, Qualitätsstandards sowohl des Gebäudebaus als auch des angestellten Personals einzuhalten. Mitarbeiter des Ministeriums führen in regelmäßigen Abständen Kontrollen vor Ort durch, um zu prüfen, ob die Dienste den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen weiterhin entsprechen.

3. Seit Ende der 1990er Jahre legt das Ministerium besonderen Wert auf die Schaffung von Diensten, die sich mit Angeboten in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, Sport und Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und moderne Technologien an Menschen über 50 richten. Beispiele sind die Seniorenakademie des Service RBS-Center fir Altersfroen und die Seniorenclubs. In regelmäßigen Abständen initiiert das zuständige Ressort des Ministeriums selbst Veranstaltungen in diesem Bereich.

4. Obwohl die Pflegeversicherung Fälle von Pflegebedürftigkeit normalerweise abdeckt, ist es doch so, dass Menschen, die die Kriterien der Versicherung noch nicht erfüllen, auch Hilfe bzw. Pflege benötigen können. Damit jeder, der Hilfe benötigt, unabhängig von seiner finanziellen Lage die Leistungen eines Heimpflegedienstes in Anspruch nehmen kann, beteiligt sich das Ministerium nach jährlich neu festgelegten Sätzen an den Kosten der betreffenden Leistungen.

Das Ministerium subventioniert eine Reihe von Diensten, die in besonderen Situationen helfen. Dies sind z.B. der externe Notrufdienst (Télé-Alarme   26 32 66oder   26 70 26) oder der „SOS Alzheimer-Dienst“ (  26 432 432).

Im ständigen Bemühen um eine qualitativ hochwertige Betreuung organisiert das Ressort regelmäßig allein oder in Zusammenarbeit mit Betreibern Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für das Betreuungspersonal.

5. Seit vielen Jahren bietet das Ministerium Informations- und Beratungsdienste für Senioren und Personen aus deren Umfeld an. Das Senioren-Telefon (  247-86000) ist montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website www.luxsenior.lu.

Darüber hinaus hat das Ministerium vor kurzem eine neue Website eingerichtet, mit der die Öffentlichkeit über Demenzerkrankungen informiert und für das Thema sensibilisiert werden soll (www.demenz.lu oder www.demence.lu).

Das zuständige Ressort des Ministeriums gibt ebenfalls in regelmäßigen Abständen Informations- und Sensibilisierungsbroschüren2 heraus und bietet Seminare oder Tagungen zu Themen im Zusammenhang mit dem Leben älterer Menschen an.

WEITERE INFORMATIONEN:

Ministerium für Familie, Integration
und die Großregion
Abteilung für Senioren
13c, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm

Sekretariat:   247-86544
Senioren-Telefon:   247-86000
E-Mail: senioren--at--fm--dot--etat--dot--lu
Internet: www.famille.gouvernement.lu

 

Der Hohe Seniorenrat (Conseil supérieur des personnes âgées)

Der Hohe Seniorenrat ist ein Beratungsorgan der Regierung mit der Aufgabe, sämtliche Probleme im Zusammenhang mit älteren Menschen zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Er gibt Stellungnahmen ab und berät insbesondere den Minister für Familie, Integration und die Großregion im Zusammenhang mit Fragen, die für Senioren relevant sind.

Der Rat besteht aus 13 Mitgliedern, die entweder von Seniorenorganisationen oder von Organisationen, die sich für Senioren einsetzen, entsandt werden. Darüber hinaus umfasst das Gremium Mitglieder, die entweder aufgrund ihrer Fachkompetenz in den Bereichen Recht, Medizin, Pflege, Sozialarbeit, Humanwissenschaften oder Gerontologie oder aufgrund ihres sozialen Engagements durch Zuwahl aufgenommen werden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.

Der Hohe Rat untersucht in thematischen Arbeitsgruppen aktuelle Fragen wie z.B.:

  • die Reform der Pflegeversicherung,
  • die finanziellen Bedürfnisse von Rentnern,
  • die kommunale Seniorenpolitik.

WEITERE INFORMATIONEN:

Sekretariat des Hohen Seniorenrates
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
13c, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg-Hamm

  247-86599

E-mail: cspa@fm.etat.lu