Es gibt derzeit zahlreiche sehr unterschiedliche Seniorenwohneinrichtungen, in deren Namen die Begriffe „Wohnen“ („logement“) und „Senioren“ („personnes âgées“) miteinander verknüpft werden. Diese Wohnungen werden am Immobilienmarkt entweder zur Miete oder zum Verkauf angeboten. Alle diese Einrichtungen sind gebäudemäßig sehr verschieden ausgestattet und bieten sehr unterschiedliche verwandte Leistungen an.
Eine Einrichtung für betreutes Wohnen im Sinne der Gesetzgebung besteht aus einer Anzahl von Wohnungen, die zum Verkauf, zur Miete oder auf irgendeine andere Weise angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden, wobei gleichzeitig Hilfs- und/oder Pflegeleistungen angeboten werden.
Die Einrichtungen müssen den spezifischen Bedürfnissen der Senioren entsprechen.
Um eine staatliche Zulassung erhalten zu können, müssen die Einrichtungen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllen:
- Während mindestens fünf Tagen pro Woche muss eine Person acht Stunden pro Tag anwesend sein, um den Bewohnern gegebenenfalls behil ich sein zu können.
- Während der Zeit, in der die Leistungen angeboten werden, werden die Senioren entweder vom Personal der Einrichtung oder von Mitarbeitern eines Pflegenetzes betreut.
- Außerhalb dieser Zeiten müssen die Bewohner einen externen Notrufdienst (Télé-Alarme) nutzen können.
Falls sich der Gesundheitszustand eines Bewohners verschlechtert und ständige Pflege erfordert (mehr als 12 Stunden Pflege pro Woche), muss dieser die Einrichtung für betreutes Wohnen verlassen und entweder in einem integrierten Seniorenzentrum oder in einem Pflegeheim untergebracht werden.
Zu diesem Zweck haben die meisten Einrichtungen für betreutes Wohnen Vereinbarungen mit Betreibern von integrierten Seniorenzentren oder Pflegeheimen geschlossen.
Wer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einer bestimmten Einrichtung zu bezahlen, kann beim Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité) einen entsprechenden Zuschuss beantragen.
Die Antragsformulare können beim Sekretariat der jeweiligen Einrichtung, bei den Sozialdiensten oder beim Nationalen Solidaritätsfonds angefordert werden.
Liste der zugelassenen Einrichtungen für betreutes Wohnen:
|
31 65 76 |
|
24 25 37 00 24 25 46 00 24 25 24 26 2755-3402 |
|
2755-3290 |
|
43 60 01-1 |
|
44 25 31 |
|
25 06 50-1 |
|
32 90 31-8 |
|
24 25 31 00 |
|
26 31 55-1 |
|
26 90 68-1 |
|
25 75 53 410
2755-3402
24 25 40 00 |
Suchen
247-86 000
mo - fr: 8.30 - 11.30